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Sehr geehrte Damen und Herren
«Fokus Vorsorge» befasst sich diesen Monat mit dem Thema Lebenspartnerleistungen aus der beruflichen Vorsorge. Während die Ehegattenleistungen in der beruflichen Vorsorge in der Regel unkompliziert und unverzüglich an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden, gelten für Konkubinatspartner besondere Voraussetzungen und Fristen. Welches sind die Anspruchsregelungen und finanziellen Risiken?
Im zweiten Artikel liefern wir Informationen zum Thema Renten- und Kapitalbezug bei der Pensionierung. Der Entscheid, ob das angesparte Altersguthaben als lebenslange Rente, einmaliges Kapital oder in einer Mischform bezogen werden soll, gehört zu den bedeutendsten finanziellen Weichenstellungen im Leben und sollte gut durchdacht sein.
Für eine persönliche Beratung oder weitere Informationen stehen Ihnen unsere Vorsorge-Spezialistinnen und -Spezialisten gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüsse
Andreas Jäggi Leiter Fachbereich Vorsorge |
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| Fokus Vorsorge: Lebenspartnerleistungen aus der beruflichen Vorsorge - Anspruchsregelungen und finanzielle Risiken |
| Die Leistungen für Ehegatten in der beruflichen Vorsorge werden normalerweise problemlos und sofort an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Für Konkubinatspartner hingegen gelten spezielle Bedingungen und Fristen. Diese Unterschiede können im Todesfall finanzielle Lücken verursachen. Funk zeigt Ihnen auf worauf Sie achten sollten. |
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| Rente oder Kapital - eine Entscheidung mit Tragweite |
| Die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, einem einmaligen Kapitalbezug oder einer Mischform des angesparten Altersguthabens ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Sie hat einen erheblichen Einfluss auf die Lebensqualität im Ruhestand und kann Unsicherheit mit sich bringen. Die nachfolgenden Informationen und Vergleiche helfen, die individuellen Optionen besser zu verstehen und zu bewerten. |
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